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Stand: 31.08.2007

AGB der Firma Digital Tuning Service GmbH,
nachfolgend DTS genannt.

"Die Zufriedenheit unserer Kunden ist der Maßstab unseres Erfolges"

§1 Geltung der Bedingungen.

1.1 Die Bedingungen gelten sowohl für Verbraucher (§13 BGB), als auch zwischen Unternehmern (§14 BGB).

1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der DTS erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsvergabe gelten die Bedingungen als angenommen. Bedingungen von Auftraggebern wird ausdrücklich widersprochen, eines nochmaligen Widerspruchs nach Eingang bei DTS bedarf es nicht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von DTS schriftlich bestätigt sind.

§2 Dienstleistungsumfang

2.1 DTS repariert diverse Art von Problemen in digitalen Tachometern, Navigationssystemen und anderen Anzeigeinstrumenten (Bordcomputer, Klimabedienteile, Multifunktionsdisplays, etc) und bietet einen Service für diese und andere elektronische Bauteile an (z.B. Chiptuning, Tachotuning, das Umkodieren oder TV-Freischaltung etc.).

2.2 Im Fall von zugesandten elektronischen Bauteilen wird die Installation bzw. der Aus- und Einbau dieser Teile vom Auftraggeber übernommen. DTS weist ausdrücklich daraufhin, dass sie die Kosten hierfür in keinem Fall übernehmen wird.

2.3 DTS kann nach Wunsch des Auftraggebers die Installation bzw. den Aus- und Einbau gegen eine Gebühr übernehmen, wenn er die Reparatur bei DTS vor Ort durchführen lässt. Die Gebühr hierfür beginnt bei 20,- Euro, ist jedoch modellabhängig und deshalb vor der Reparatur zu erfragen.

2.4 Wird DTS beauftragt, einen Schaden zu beheben, der durch Eingriffe Dritter entstanden ist, so behält sich DTS das Recht vor, die nötigen Zusatzarbeiten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist vor der Durchführung der Arbeiten ein Auftrag für Zusatzarbeiten gemäß §3.3 an DTS zu erteilen.

§3 Angebot, Vertragsschluss

3.1 Die Angebote der DTS sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Auftraggeber das Online-Formular (Auftrag) auf der DTS-Internetseite www.tachopix.de ausfüllt, dieses unterschrieben, bei Firmenkunden mit Firmenstempel, zusammen mit dem zu reparierten elektronischen Bauteil an DTS sendet. In Ausnahmefällen und dringenden Umständen können Aufträge auch mündlich erteilt werden.

3.3 Der Reparaturpreis kann durch zusätzliche Arbeiten von dem angebotenen Preis abweichen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall telefonisch benachrichtigt und ihm wird per Fax ein Angebot über die Zusatzarbeiten unterbreitet. Der Auftraggeber stimmt den Zusatzarbeiten zu, indem er das zusätzliche Angebot unterschrieben und ggf. mit seinem Firmenstempel versehen an DTS zurückfaxt. In Ausnahmefällen oder in dringenden Umständen kann die Zustimmung auch telefonisch erfolgen. Das Auswechseln von Glühbirnen bedarf - soweit erforderlich - keinerlei Absprachen und wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.4 Kostenvorschläge und Diagnosearbeiten sind für den Auftraggeber immer kostenpflichtig, auch wenn das Gerät durch DTS nicht instandgesetzt werden kann oder die Reparatur vom Auftraggeber nicht mehr gewünscht wird. Die Überprüfungsgebühr ist abhängig vom Fehlerbild und Aufwand, beträgt jedoch mindestens 49,- Euro inkl. MwSt.. Eine Handlingspauschale von mindestens 39,- Euro inkl. MwSt. wird ebenfalls berechnet, falls ein Gerät ungeprüft oder unbearbeitet zurückgesendet wird oder werden soll.

§4 Widerrufsrecht - gilt nur für Verbraucher

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache, widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Digital Tuning Service GmbH, Geschäftsführer Maciej Pilarski, Nordring 8e, 30163 Hannover, Fax: 0511-67669727, e-mail: info@tachopix.de.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Besonderer Hinweis: Alle elektronischen Geräte sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Geräte, die für Sie codiert oder programmiert wurden.

§5 Lieferung und Leistungszeit

5.1 In der Regel repariert DTS alle Kombiinstrumente am selben Tag, an dem sie angeliefert werden und andere Anzeigeinstrumente am folgenden Tag. Verzögert sich eine Reparatur, z.B. aufgrund dessen, dass neue Ersatzteile bestellt werden müssen, so wird dem Auftraggeber ein neuer Rücksendetermin telefonisch mitgeteilt. Angekündigte Termine gelten als annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Termin um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Hat er keinen Liefertermin vereinbart, so bedarf es vor der Nachfristsetzung zunächst einer angemessenen Lieferfrist.

5.2 Werden mehrere Teile zur Reparatur eingeschickt, so steht es DTS frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert berechnet werden. Fälle höherer Gewalt entheben die DTS von der Lieferpflicht.

5.3 Dem Auftraggeber stehen im Falle der Nichtbelieferung an den Auftragnehmer oder Auftraggeber keine Ansprüche für die Rückerstattung seiner Aufwendungen zu (z.B. Leihwagen, neue Ersatzteile oder Ersatzgeräte, Rückerstattung der Versandkosten, Rückerstattung des Aufpreises für Expresssendungen) zu.

5.4 Sollte es in Ausnahmefällen der DTS nicht möglich sein, ein Problem zu beheben, so wird das Teil an den Auftraggeber unrepariert zurückgesendet. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall die Versandkosten sowie die Kosten für die Durchführung der Diagnose. Für den Fall, dass eine Reparatur nicht möglich, oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführbar ist, ist DTS berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Das gleiche gilt, wenn ein erforderliches Ersatzteil o.ä. nicht verfügbar ist. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet; ggf. bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

§6 Leihkombis

6.1 Auf Wunsch kann für die Fahrzeuge der Marke BMW und Mercedes ein Leihkombi vorab zugesendet werden. Dieser Service ist für Firmenkunden (Autohäuser und Kfz-Werkstätten) für die Dauer von 14 Tagen gratis. Der Auftraggeber übernimmt lediglich die Versandkosten für den Hin- und Rückversand. Privatkunden zahlen eine Gebühr von 19,- Euro inkl. MwSt. und verpflichten sich mit der Bestellung des Leihkombis, beim Empfang des Leihkombis den Gesamtpreis für die Reparatur, einschließlich Versandkosten und Leihkombigebühr, sowie Kaution per Nachnahme zu bezahlen. Nach Vereinbarung kann die Bezahlung auch per Vorabüberweisung erfolgen. Die Kaution wird nach der Rücksendung des Kombiistruments, soweit dieser nicht beschädigt wurde, unverzüglich zurückerstattet.

6.2 Ein Leihkombi wird nur dann versendet, wenn die Auftragsvergabe per Online-Auftrag vorab erfolgt ist.

6.3. In der Regel werden die Leihkombis am selben Tag versendet, an dem ein Auftrag erfolgt ist. Im Fall, dass es in Ausnahmefällen zu Verzögerungen kommt, gilt der Auftrag trotzdem als erteilt. Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich zurücknehmen ohne dafür die Kosten gemäß § 6.5 zu tragen, jedoch nur solange die Versendung des Leihkombis noch nicht erfolgt ist. Bei Verzugslieferungen, die DTS nicht verschuldet hat, stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche für die Rückerstattung seiner Aufwendungen zu (z.B. Leihwagen, neue Ersatzteile oder Ersatzgeräte, Versandkosten, Aufpreise für Expresssendungen).

6.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Reparatur innerhalb der 14 Tage nach Erhalt des Leihkombis erfolgen kann und das Leihkombi in dieser Zeit an DTS zurückgesendet wird. Im Fall, dass das Leihkombi erst nach Ablauf dieser Frist zurückgesendet wird, werden dem Auftraggeber pro Verzugstag 5,- EUR in Rechnung gestellt, jedoch höchstens für 90 Tage. Danach wird dem Auftraggeber der volle Betrag für ein neues Ersatzkombiinstrument in Rechnung gestellt.

6.5 Im Fall, dass der Auftraggeber innerhalb der 14 Tage nach Erhalt des Leihkombis kein Teil zur Reparatur einschickt, oder dass er den Auftrag nach Erhalt des Leihkombis schriftlich zurücknimmt, wird ihm eine Grundgebühr von 25,- Euro inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten in Rechnung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist werden, zusätzlich zu der Grundgebühr, für jeden Verzugstag 5,- EUR berechnet, jedoch höchstens für 90 Tage. Danach wird dem Auftraggeber der volle Betrag für ein neues Ersatzkombiinstrument in Rechnung gestellt.

6.6 DTS weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Leihkombis um Kombiinstrumente mit eingeschränkten Funktionen handelt. Deshalb gibt es möglicherweise Abweichungen zu der Ausstattung des Fahrzeuges, in das es verbaut werden soll. Der Auftraggeber hat seinen Kunden deshalb ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass einige der Fahrzeugfunktionen (z.B. Rückfahrhilfe, Tankanzeige) unter Umständen nicht funktionieren. DTS haftet nicht für hieraus entstehende Schäden.

6.7 DTS weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Leihkombis um gebrauchte Kombiinstrumente handelt, die Gebrauchsspuren (z.B. Kratzer, Pixelfehler, defekte Plexiglasscheiben) aufweisen können. Im Fall, dass der Kunde des Auftraggebers oder der Auftraggeber selbst, sich entscheiden sollte, das Leihkombi doch nicht zu benutzen, weil er diese Gebrauchsspuren oder die fehlenden Funktionen gemäß §6.6 als störend empfindet, muss er die Versandkosten für den Hin- und Rücktransport tragen. Nach Möglichkeit kann DTS versuchen, das Leihkombi gegen ein Leihkombi mit geringeren Gebrauchspuren umzutauschen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber ebenfalls die zusätzlichen Versandkosten.

6.8 DTS weist ausdrücklich darauf hin, dass die Leihkombis von dem Auftraggeber oder seinem Kunden nicht kodiert werden dürfen. Im Fall, dass der Auftraggeber oder sein Kunde ein Leihkombi kodiert, werden ihm die Kosten für das Umkodieren durch DTS, dessen Höhe modellabhängig ist, in Rechnung gestellt.

6.9 Der Auftraggeber sorgt in jedem Fall für den versicherten und sicheren Rückversand des Leihkombis. Bei Verlust des Kombis hat der Auftraggeber an DTS eine Entschädigungspauschale von 500,- Euro zu entrichten, bei Beschädigung den Wert der beschädigten Teile des Anzeigeinstruments, jedoch nicht mehr als 500,- Euro. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, durch entsprechenden Nachweis einen geringeren Schaden zu belegen.

§7 Ausbauanleitung

7.1 Auf Wunsch verschickt DTS dem Auftraggeber kostenlos vorab eine Ausbauanleitung für Kombiinstrumente, jedoch nur im Falle einer Auftragserteilung. Hierzu muss der Auftraggeber das Online-Formular (Auftrag) auf der DTS-Internetseite www.tachopix.de ausfüllen. Das Kombiinstrument muss dann innerhalb 14 Tage bei DTS im Haus eingehen. Wird diese Frist überschritten, so bedeutet es, dass der Auftraggeber den Auftrag zurücknehmen möchte. Der Auftraggeber kann den Auftrag auch schriftlich zurücknehmen. In beiden Fällen werden ihm für die Ausbauanleitung 20,- Euro inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

7.2. Die Ausbauanleitung ist das Eigentum von DTS, deshalb ist deren Kopieren und Verbreiten strengstens verboten. DTS behält sich vor, für den Fall von Zuwiderhandlungen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§8 Versand und Gefahrübergang

8.1 Versandspesen für den Hin- und Rückversand gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber sorgt für einen versicherten Versand sowie eine sichere Verpackung der Ware und erlaubt unzureichende Verpackung ohne Absprache gegen 5,50 Euro zu ersetzen. Soweit in den DTS Konditionen vorgesehen, wird der Versand und ggf. die Verpackung zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

8.2 Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl von DTS überlassen. In der Regel werden die Pakete mit dem Paketdienst UPS versendet. DTS ist deshalb von dessen Arbeitszeiten abhängig. UPS Express-Saver liefert in Deutschland garantiert am nächsten Werktag (nur Mo - FR), Samstagzustellung ist gegen Aufpreis möglich. Die Mehrkosten trägt in diesem Fall der Auftraggeber. Außerhalb Deutschlands versenden wir mit UPS Standard.

8.3 Die von DTS zurückgesandten Pakete sind in der Regel bei einem Bauteil bis 500,- Euro (zwei Bauteile bis 800,- Euro und 3 Teile bis 1200,- Euro) versichert. Besondere Transportversicherungen werden von DTS nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. In Anlehnung an die UPS-AGB sind offensichtliche Transportschäden - wenn möglich - sofort, oder spätestens bei nationalen Sendungen innerhalb von 3 Werktagen und bei internationalen Sendungen 4 Werktagen an DTS unter Vorlage geeigneter Nachweise schriftlich anzuzeigen.

8.4 Alle Rücksendungen des Auftraggebers erfolgen auf dessen Kosten. Hat die Fa. DTS den Grund der Rücksendung zu vertreten (z.B. Garantiefall), so übernimmt sie nur dann die Kosten für die Rücksendung, wenn sie das Paket nach vorheriger Absprache abholen lassen hat (kostenlos nur innerhalb Deutschland). Im Falle eines Widerrufs hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.

8.5 DTS ist nicht verpflichtet, unfreie Sendungen entgegen zu nehmen. Im Fall, dass ein unfreies Paket trotzdem angenommen wurde, werden dem Auftraggeber in jedem Fall diese Kosten in Rechnung gestellt.

8.6 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände für den Paketdienst oder aber auch für die Lieferanten von DTS unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird DTS für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht befreit.

8.7 DTS haftet nicht für Transportschäden, die an der zu DTS gesandten Ware, insbesondere wegen einer unzureichenden Verpackung, entstanden sind.

8.8 Lehnt der Auftraggeber die Annahme der gelieferten Ware ab oder war er bei allen drei Lieferungsversuchen durch UPS nicht anwesend, so dass das Paket nicht ausgeliefert werden konnte, trägt er die zusätzlichen Versandkosten für die erneute Zusendung. Die Verweigerung der Annahme bedeutet nicht die Auflösung des Vertrages. DTS verpflichtet sich, die Ware 6 Monate lang zu behalten. Wird nach Ablauf dieser Frist die Rechnung immer noch nicht beglichen, so wird das Teil versteigert und der Erlös mit dem Anspruch aufgerechnet.

8.9 Hat der Auftraggeber nicht die korrekte Versandadresse im Auftrag angegeben, so ist er verpflichtet, die zusätzliche Gebühr für die Korrektur der Adresse, die DTS an den Paketdienst entrichten muss, zu erstatten.

8.10 Versendet DTS auf Verlangen des Käufers das reparierte Anzeigeinstrument zu einem anderen Ort als an die Anschrift des Auftraggeber, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald DTS die Sache dem Spediteur ausgeliefert hat. Das gleiche gilt sobald DTS die Ware an die von dem Auftraggeber zur Abholung bestimmte Person ausgeliefert hat.

8.11 Endverbraucher können restentleerte Verpackungen i.S.d. Verpackungsverordnung in den Geschäftsräumen der DTS GmbH innerhalb der Öffnungszeiten kostenfrei zurückgeben oder unfrei an die Geschäftsadresse der DTS GmbH zurücksenden.

§9 Preise, Preisänderungen

9.1 Den Lieferungen und Leistungen der DTS liegen die in der jeweils zuletzt ausgegebenen Preisliste festgelegten Preise zugrunde. Falls nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Brutto-Preise. Werden Netto-Preise genannt, so ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten.

9.2 Führt DTS die Reparatur ohne ihr eigenes Verschulden erst nach mehr als 30 Tagen aus, z.B. im Fall, dass ein Ersatzteil geliefert werden musste, so ist sie berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise unter Angabe von Grund und Höhe zu berechnen.

§10 Zahlungsbedingungen

10.1 Falls nicht anders vereinbart sind Rechnungen ohne jeglichen Abzug bei Übersendung des reparierten Gegenstandes per Nachnahme, bei Übergabe bzw. Aushändigung oder für Leistungen vor Ort sofort in bar zu begleichen. Schecks, Wechsel, Kreditkarten oder sonstige Zahlungskarten werden nicht akzeptiert. DTS ist aber auch berechtigt, nach Absprache, die Lieferung von einer Vorauskasse abhängig zu machen. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innerhalb einer von DTS gesetzten Frist, gilt der Vertrag trotzdem als zustande gekommen.

10.2. Rechnungen sind innerhalb 14 Tage ohne jeglichen Abzug zu begleichen.

§11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Alle Lieferungen der DTS erfolgen bei Unternehmern unter verlängertem Eigentumsvorbehalt auf die Ersatzteile von DTS. Im Übrigen gilt ein normaler Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Geschäftsverbindungen mit DTS getilgt hat. Nach Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ersatzteile unverzüglich an DTS zurückzusenden.

11.2 Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsvorganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an DTS ab. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.

11.3 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in Eigentum der DTS stehende Ware vom Auftraggeber gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an DTS abgetreten. DTS nimmt diese Abtretung an.

§12 Gewährleistung, Schadensersatz

12.1 Gewährleistungsansprüche in Bezug auf die Reparatur der revidierten Geräte verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab dem auf dem Garantiesiegel vermerkten Lieferdatum. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für ausgewählte Reparaturen bietet DTS eine Garantie zwischen 2 und 5 Jahren an. Die jeweiligen Garantiezeiten sind dem DTS-Angebot zu entnehmen und ggf. zu erfragen. Über die Gewährleistung hinaus bietet DTS gegen Aufpreis eine Garantie von 2 Zusatzjahren. Die Konditionen und Preise hierfür sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

12.2 Im Falle von Mängeln der Reparatur ist DTS nach seiner Wahl berechtigt, die fehlerhafte Reparatur nachzubessern oder die von DTS ersetzten Teile auszutauschen. Für die Ausbesserung und das ersetzte Teil leistet DTS in der gleichen Weise Gewähr, wie für die ursprüngliche Reparatur. Der Auftraggeber ist erst nach dem zweiten Fehlschlagen der Nachbesserung oder Austausch der ersetzten Teile berechtigt, Minderung oder Rücktritt des Vertrages zu verlangen. In diesem Fall wird dem Auftraggeber der bereits bezahlte Betrag zurückerstattet.

12.3 Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass das fehlerhafte Teil durch DTS besichtigt und überprüft werden kann und deshalb an DTS zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in Eigentum von DTS über.

12.4 Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bzw. sie erlischt beim Siegelbruch und wenn der Liefergegenstand von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung von DTS beseitigt werden.

12.5 Auf Wunsch und nach Verfügbarkeit kann dem Auftraggeber für die Dauer der Nachbesserung ein Leihkombi auf Kosten von DTS gewährt und zugesandt werden (kostenlos nur innerhalb Deutschland). Stellt sich nachträglich heraus, dass die Gewährleistung unberechtigt gefordert wurde, trägt der Auftraggeber alle Versandkosten, auch die für das Leihkombi sowie die Leihkombigebühr von 25,- Euro zzgl. MwSt.

12.6 DTS ersetzt keine Aufwendungen des Auftraggebers im Zuge der Nachbesserung, insbesondere nicht den Aus- und Einbau, Kosten für einen Leihwagen, neue Teile oder Geräte oder den Aufpreis für Expresssendungen oder Samstagzustellung. DTS erklärt sich lediglich bereit, die Kosten für den normalen Versand an den Auftraggeber zu übernehmen (kostenloser Versand nur innerhalb Deutschland). DTS übernimmt auch die Kosten für den Rückversand an DTS, aber nur wenn DTS beauftragt wurde, das Teil von dem Spediteur seiner Wahl abholen zu lassen (kostenlos nur innerhalb Deutschland).

12.7 Sofern der Kunde das (reparierte) Gerät/Ersatzteil bzw. das Fahrzeug, in welchem das Gerät verbaut ist, an einen Dritten veräußert, geht das Gewährleistungsrecht bzw. eine etwaige Garantie an dem (reparierten) Gerät/Ersatzteil nur dann auf den Dritten über, wenn DTS seine Zustimmung hierzu erteilt.

§13 Haftung für Folgeschäden, Fahrzeuggewährleistung und Richtigkeit der programmierten Daten

13.1 Die Haftung für Schäden an anderen Teilen des Fahrzeugs und Folgeschäden, die nicht auf eine fehlerhafte Reparatur durch DTS zurückzuführen sind (z.B. Einbauschäden, die vom Auftraggeber verursacht wurden etc.), wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.2 DTS weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Zählerstand nur nach Angabe des Kunden im Reparaturfall eingestellt werden kann, wenn es sich z.B. um ein Austauschgerät handelt oder der aktuelle Stand wegen eines Defekts nicht mehr abgelesen werden kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den richtigen Zählerstand zu nennen.

§14 Datenschutz

14.1 DTS ist berechtigt, die Daten der Auftraggeber zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten.

14.2 Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) §4, Abs. 1. u. 2, werden eingehalten. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und an Dritte nicht weitergegeben.

§15 Teilnichtigkeit

15.1 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so ist die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt.