Antworten zum Thema Multimedia
Ist es erlaubt, die Fernsehfunktion während der Fahrt freizuschalten?
TV-Freischaltung ist weder verboten noch erlaubt. Grundsätzlich müssen drei Dinge beachtet werden:
1. TÜV:
Da Audio- und Videogeräte im Auto keinerlei Zulassungsbeschränkungen unterliegen, kann die Verkehrstauglichkeit auch nicht durch den Einbau oder die Veränderung der Gerätschaften geändert werden.
2. Unfall:
Sollte der Wagen einen Unfall haben, so kann der Fahrer nur dann haftbar gemacht werden, wenn er wirklich durch den TV-Empfang abgelenkt war, bzw. ferngesehen hat, und nicht weil die TV-Funktion freigeschaltet war.
3. Polizeikontrolle:
Sollte eine Polizeikontrolle erkennen, dass der Fahrer durch ein TV-Empfangsgerät abgelenkt ist, so darf er angehalten werden und wird behandelt, wie jemand, der unachtsam Auto gefahren ist. Die TV-Funktion an sich hat hier keinerlei Auswirkungen.
Die TV-Freischaltung an sich ist nicht verboten. Es ist jedoch vollkommen zu Recht und einleuchtend verboten, sich während der Fahrt ablenken zu lassen.
Wichtiger Hinweis zur TV-Freischaltung:
Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! Die Freischaltung ermöglicht dem Beifahrer und den Mitfahrern die Nutzung der TV bzw. DVD Funktion während der Fahrt. Der Fahrer darf davon nicht abgelenkt werden und muss auf den Verkehr achten!